Melioration und Mediation

Autor: Remo Breu. Erschienen in: Géomatique Suisse 8/2011

Seit dem 1. Januar 2011 haben private Konfliktparteien in Gerichtsverfahren die Wahl zwischen der staatlichen Schlichtung, dem Gerichtsverfahren oder einer privaten Mediation (Änderung Zivilprozessordnung). In öffentlich-rechtlichen Verfahren hingegen besteht ein grosses Entwicklungspotenzial. Bei freiwillig vereinbarten Meliorationen können Mediationen direkt zur gewünschten Lösung führen. Im öffentlichen Auflage- und Einspracheverfahren bestehen verschiedene Möglichkeiten, Mediationen und mediative Verfahrensschritte für den Ausgleich öffentlicher und privater Interessen einzusetzen. Die Verfahrenshoheit bei Meliorationen liegt bei den Kantonen, die für eine optimale Integration des Mediationsverfahrens sorgen können. Mit erfolgreich durchgeführten Mediationen lassen sich bei Meliorationen mehr Synergien, eine höhere Projektqualität und Wirkung erzielen. Die Gerichtsverfahren können massgeblich reduziert und beschleunigt werden. Die Mediation bei Meliorationen kann helfen, schwelende Nachbarschaftskonflikte anzugehen und zu lösen. Die Möglichkeiten sollen am Beispiel des Kantons Basel-Landschaft aufgezeigt werden.
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