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Mediation:
Anstelle des Schlichtungsverfahrens oder im Entscheidverfahren kann auf Antrag sämtlicher Parteien eine Mediation durchgeführt werden. Um die Rechtshängigkeit der Streitsache zu begründen und allfällige Verjährungs- und Verwirkungsfristen zu wahren bzw. zu unterbrechen, muss die Mediation von beiden Parteien bei der Schlichtungsbehörde beantragt werden. Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich. Die Parteien können die Mediation jederzeit einseitig abbrechen oder widerrufen, selbst wenn die Mediation vertraglich vereinbart wurde. Teilt eine Partei der Schlichtungsbehörde das Scheitern der Mediation mit, stellt diese die Klagebewilligung aus. Führt die Mediation zu einer Einigung, ist sie von der Schlichtungsbehörde bzw. vom Gericht zu genehmigen. Die Genehmigung der Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Organisation und Durchführung sowie die Kostentragung der Mediation ist Sache der Parteien.

Zum Merkblatt „Arbeitsrechtliche Verfahren nach neuer Zivilprozessordnung (ZPO)“ als PDF (72 KB)

 

 

Mediation ist ein alternatives Konfliktlösungsinstrument im Bauwesen
als Alternative zu Gerichts- und Schiedsgerichtsprozessen. Zeit
und Kosten können gespart und Bauverzögerungen vermieden werden.
Streitparteien bearbeiten ihren Konflikt mit bauerfahrenen Mediatoren
und Mediatorinnen eigenverantwortlich. Die Folge: Der Schaden
hält sich in Grenzen und eine Zusammenarbeit mit den Kontrahenten
wird für die Zukunft nicht verbaut. …

Ein Beitrag von Susanna Sacchetti in der „Schweizer Bauwirtschaft“ Nr. 18 / 19. 09. 2012 (PDF, 215 KB)

 

Die Rede ist stets von bauphysikalischer Energie. Aber wie steht es mit dem Anteil an menschlicher, an psychischer Energie beim Planen und Bauen? Steht sie den Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Planern und Unternehmern in unendlichem Masse zur Verfügung? Verfügen wir über Nerven, Zeit und Geduld im Überfluss? Wohl kaum. Ebenso wie die physikalische Energie ist auch unsere menschliche Energie begrenzt. Und sie ist kostbar. Es gilt, sie gezielt und effizient einzusetzen. …

Ein Beitrag von Jürg Fischer in Modulor 8/2012 (PDF, 205 KB)

Bauen verändert die vertraute Umwelt. Dies betrifft Bauherrschaften, Architekten, Ingenieure und Ausführende, oft auch Nachbarn, Behörden, Kunstschaffende und die Öffentlichkeit. Dabei treffen unterschiedliche Interessen aufeinander: Baufamilien setzen ihre Unterschrift unter den wichtigsten Vertrag ihres Lebens, für die Planer handelt es sich dagegen mitunter um einen Auftrag unter vielen. Wo gearbeitet und entschieden wird, passieren Fehler. …

Ein Artikel von Jürg Fischer und Anita Lutz, erschienen im TEC21 8/2011 (PDF, 62 KB)

Immer wieder berichten Lokalzeitungen von Schulbauprojekten, die angesichts heftiger Gegenwehr in den Gemeinden scheitern. Einige Schulen geraten dadurch in akuten Platzmangel. Viele dieser Projekte hätten mit einer sensibleren Kommunikation gegenüber den Kritikern gerettet werden können. Oft werden grundsätzliche Kommunikationsregeln von den Bauherr schaften nicht befolgt. …

Ein Beitrag von Christian Salis in „Schweizer Gemeinde“ 06/2120 (PDF, 692 KB)